Naturheilpraxis Behandlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Behandlungsvertrag

(I) Vertragsgegenstand

Gegenstand der Vereinbarung ist die osteopathische und/oder naturheilkundliche Behandlung. Es können auch wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden zur Anwendung kommen.

(II) Honorar und Rechnungsstellung

a) Eine osteopathische Behandlung kostet derzeit ca. zwischen 50 und 90 Euro, je nach Diagnose/Indikation und daraus resultierender Behandlung. Eine allgemeine naturheilkundliche Behandlung kostet zwischen 50 und 70 Euro pro Stunde.

b) Sollte der Patient nach Terminabsprache den Termin nicht wahrnehmen können, so hat er den Termin spätestens 24 Werktagsstunden vor Behandlungstermin abzusagen. Andernfalls ist eine Ausfallgebühr von 50 Euro zu zahlen.

c) Das vereinbarte Honorar ist im Anschluss an jede Behandlung in bar zu entrichten. Ich stelle über den gezahlten Betrag eine Quittung aus. Sollte in Ausnahmefällen nach Vereinbarung das Honorar nicht im Anschluss an eine Behandlung, sondern per Rechnungsstellung erfolgen, dann ist der vereinbarte Rechnungsbetrag innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Rechnung unter Angaben des Namens und der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto zu zahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Patient in Verzug und trägt somit auch die Zinsen sowie die Kosten des Mahn- und Eintreibungsverfahrens (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten). Die Rechnung enthält Angaben zu Namen und Anschrift des Patienten. Aus Beweis- oder Erstattungsgründen durch einen Kostenträger kann auch eine Ausfertigung der Rechnung, welche die vollständige Diagnose, jede Einzelleistung (Therapiespezifizierung) mit der entsprechenden GebüH-Ziffer, jeden Einzelbetrag und Angaben über Heilmittel enthält, vereinbart werden. Eine solche bedarf jedoch vorab eines gesonderten Auftrages des Patienten, da diese Rechnungsform bereits den Bruch der Vertraulichkeit und Verschwiegenheitspflicht darstellt.

 (III) Hinweise

a) Kostenerstattung durch Dritte (Krankenkassen, Versicherungen, Beihilfen): Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel zu Teilen die Kosten einer osteopathischen Behandlung. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über Art und Weise des Vorgehens Ihrer Krankenkasse. Die meisten gesetzlichen Kassen verlangen zur Abrechnung ein Empfehlungsschreiben des behandelnden Arztes. Im Nachhinein kann keine Quittung/Rechnung mehr geändert werden. Sofern Sie privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die Heilpraktikerleistungen beinhaltet, kann eine vollständige oder teilweise Erstattung der Heilpraktikerin möglich sein. Die Höhe der Erstattung richtet sich hierbei nach der jeweiligen Versicherung und dem Vertrag. Die Kostenerstattung durch eine Krankenversicherung erfolgt unabhängig von dem zwischen uns abgeschlossenen Behandlungsvertrag. Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich immer nach dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag, unabhängig davon, wie viel durch einen Dritten (z.B. Krankenkasse) erstattet wird. Die Honorarabrechnung erfolgt teilweise nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

b) Behandlungsrelevante persönliche Angaben und medizinische Befunde des Patienten, werden in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert, welche selbstverständlich der Schweigepflicht unterliegt.

In der Praxis erhalten Sie einen Behandlungsvertrag mit diesen AGB's, den Sie gern vorab herunterladen und ausgefüllt zu Ihrem Termin mitbringen können.